AGB

Mietvertrag
Dieser „Fahrzeugmietvertrag“ (kurz „Vertrag“) ist Anlage und Bestandteil des zwischen den Parteien unterzeichneten FAHRZEUGÜBERGABEFORMULARS (kurz „Formular“). Mit diesem Vertrag wird Vizecar Rental Car Tourism Transportation Tic. GmbH. Sti. (kurz „Vermieter“) das Fahrzeug, dessen Eigentümer oder Geschäftsinhaber im Formular angegeben ist, an den Mieter, dessen Name und Anschrift im Formular angegeben sind, zu den angegebenen Terminen vermietet. Der Mieter erklärt und verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Fahrzeug gemäß den Bedingungen (Mietdauer, Rückgabezeit, Rückgabestation etc.) zu nutzen, den Mietpreis vollständig und fristgerecht zu zahlen. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages übernimmt der Mieter alle Verpflichtungen in Bezug auf das Mietobjekt. Der Mieter wird nicht darauf verzichten, die bei der Übergabe oder Rückgabe des Fahrzeugs zu erstellenden Fahrzeugübergabeformulare zu unterzeichnen, er akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich im Voraus, seine Einwendungen und Ansprüche durch Sachverständigengutachten geltend machen zu können.
     Die vom Mieter im Vertrag und seinen Anlagen angegebene Adresse ist die gesetzliche Meldeadresse, und sofern dem Vermieter keine Adressänderung schriftlich mitgeteilt wird, werden alle Mitteilungen an diese Adresse gemäß den Bestimmungen des Meldegesetzes und mitgeteilt gilt als gültig.
     Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages hat der Mieter das Fahrzeug in gutem Zustand erhalten, sowohl mechanisch als auch in Bezug auf die Karosserie, in gutem Zustand, dass das Fahrzeug wie im Formular angegeben geliefert wurde, alle Mängel am Fahrzeug zum Zeitpunkt der Lieferung werden auf dem Formular angegeben werden, andernfalls das Fahrzeug. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Mieter alle bei der Rückgabe an den Vermieter festgestellten Mängel als verursacht betrachtet. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Übergabe des Fahrzeugs keine anderen als die im Formular definierten Anzeichen von Schäden oder Unfällen vorliegen.
     Der Mieter gibt das Fahrzeug an der Station zurück, an der er das Fahrzeug gemietet hat, oder im Büro des Vermieters an einem anderen im Vertrag angegebenen Ort und erhält alle zum Fahrzeug gehörenden Dokumente, Zubehör, Werkzeuge, Ersatzreifen. Mieter, Kindersitz, Navigationsgerät usw. sind während der Nutzung des gemieteten Fahrzeugs anzufordern. Er ist verpflichtet, die vom Vermieter bekannt zu gebende zusätzliche Mietgebühr für die zusätzlichen Leistungen und Ausstattungen nach Maßgabe dieses Vertrages zu zahlen.
     Der Mieter ist allein verantwortlich für alle Arten von direkten und indirekten Schäden, Verlusten, Schäden und Strafen, die sowohl vom Vermieter als auch von Dritten entstehen, die nicht von der Versicherung im Rahmen der Verkehrsversicherungsvorschriften geltend gemacht und erhoben werden, die durch die Nutzung verursacht werden des vom Mieter in gutem Zustand und in gutem Zustand erhaltenen Fahrzeugs verantwortlich.
     Der Mieter muss mindestens 21 Jahre alt sein und einen 2-jährigen Führerschein für Fahrzeuge der Economy-Gruppe, einen 24-jährigen und einen 3-jährigen Führerschein für Fahrzeuge der mittleren Gruppe, einen 24-jährigen und einen 4-jährigen Führerschein für Fahrzeuge besitzen Fahrzeuge der oberen Gruppe. Es ist möglich, dass andere Personen, die das Fahrzeug als den Mieter nutzen werden, den Zeitraum gemäß den Allgemeinen Mietbedingungen beendet haben, indem sie dem Vermieter schriftlich als zusätzlicher Fahrer gemeldet und/oder ihre Informationen im Vertrag vermerkt haben. Andernfalls ist der Mieter allein verantwortlich für alle Arten von direkten und indirekten Schäden, die sowohl vor dem Vermieter als auch vor Dritten entstehen können.
     Die Mietdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Bei Anmietungen kürzer als dieser Zeitraum wird die Mietgebühr mit 1 (einem) Tag berechnet. Der Mieter ist verpflichtet, den auf die Anzahl der Miettage berechneten Tagesmietpreis der jeweils aktuellen Preisliste in bar und in voller Höhe zu zahlen.
     Abgesehen von der Miete des Mieters;

Bei Verspätung von mehr als 3 Stunden 1 Tag Mietgebühr,
Die am Ende der Miete eventuell anfallende Einweggebühr,
Da Kraftstoffe, Autobahngebühren, Park- und Transportkosten aller Art sowie alle Arten von Nebenkosten und Aufwendungen für die Nutzung des Mietobjekts und alle nach Übergabe des Mietobjekts an den Mieter anfallenden Kosten ausschließlich dem Mieter zustehen, trägt er ist verpflichtet, alle Kosten in diesem Rahmen zu tragen.
     Der Mieter leistet Zahlungen per Kreditkarte, Bargeld oder Gutschein zu Beginn der Mietzeit. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, 5 % (fünf Prozent) monatliche Verzugszinsen ab Rechnungsdatum zu zahlen, und dass die Beträge ab Rechnungsdatum fällig werden, ohne dass es einer Mahnung oder Mahnung bedarf, falls die Miete Honorar, sonstige Gebühren und gesetzliche Abgaben im Rahmen des Vertrages werden nicht gezahlt.


     Zu Beginn der Anmietung wird eine Vorautorisierung des Startbetrags der Anmietung von der Kreditkarte des Mieters gesperrt. Mietgebühr, alle Arten von Verkehr und illegaler Durchfahrt usw., die durch die Vorabgenehmigung des Mieters gebildet werden. akzeptiert im Voraus, dass er der Erhebung von Bußgeldern und Schadensersatz nicht widersprechen wird.
     Eine Verschiebung des im Vertrag festgelegten Rückgabetermins ist mit Zustimmung des Vermieters möglich, ebenso die Zahlung des Mietpreises für den neuen Mietzeitraum. Eine Verlängerung der Mietzeit ohne Zustimmung des Vermieters ist auch bei Zahlung des Mietpreises nicht möglich. Es handelt sich um einen befristeten Mietvertrag, und am Ende der Laufzeit wird das Mietobjekt ohne Mahnung oder Mitteilung an den Vermieter zurückgegeben, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.
     Der Mieter wird das vertragsgegenständliche Fahrzeug sorgfältig und verkehrsordnungsgemäß benutzen und die Verkehrsregeln einhalten. Der Mieter muss das Straßengesetz, die Verordnung und alle relevanten Gesetze einhalten. Der Mieter kann sich der Haftung nicht dadurch entziehen, dass er behauptet, diese Pflichten als Fahrer nicht zu kennen. Der Mieter ist verantwortlich für alle Arten von Gerichts- und Strafkosten, die durch gesetzeswidrige Handlungen entstehen. Die Verkehrsstrafen, die der Mieter nach der Übergabe des Mietobjekts an den Mieter nicht bezahlt hat, werden vom Vermieter innerhalb der gesetzlichen Frist bezahlt, sofern der Vermieter und/oder die zuständigen Behörden über die entsprechende Strafe informiert werden, und werden vom Vermieter erhoben, indem für jede Transaktion eine Servicegebühr von 50 (fünfzig) TL hinzugefügt wird. Der Mieter zahlt bei der ersten schriftlichen Mitteilung unverzüglich, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, den Preis und die Servicegebühr, Strafklausel usw., die der Vermieter zu zahlen hat. akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich im Voraus, alle zusätzlichen Gebühren unter irgendeinem Namen zu bezahlen.
     Es ist untersagt, das Mietfahrzeug in irgendeiner Form und unter allen Bedingungen weiter zu vermieten und Dritten auch unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.


Durch den nicht als Zusatzfahrer bezeichneten Fahrer,

Durch Ziehen oder Schieben eines Fahrzeugs,
Bei der Beförderung von Personen oder Gütern gegen Einkommen,
Rennen, Geschwindigkeitsbestimmung, Rallye, Dauerlauf, Motorsport und auf für den normalen Verkehr gesperrten und ungeeigneten Straßen,
bei nicht geeigneten Straßenverhältnissen bei ungeeigneten Geländeverhältnissen der vom Fahrzeughersteller ermittelten technischen und ausdauernden Kräfte,
beim zoll- und sonstigen gesetzeswidrigen Transport von Stoffen oder bei illegalen Arbeiten,
Es ist strengstens verboten, sie für illegale Zwecke, im Geschäftsleben, im Terrorismus, gegen den Staat und das Gesetz zu verwenden.
     Im Falle der Feststellung einer dieser Situationen sind alle Arten von Schäden des Vermieters vom Mieter sofort nach der ersten schriftlichen Benachrichtigung zu tragen. Das Recht des Vermieters, den Vertrag zu kündigen, bleibt vorbehalten.
     Alle gesetzlichen Pflichtversicherungen des Mietfahrzeuges sind durch den Vermieter abgeschlossen. Der Mieter stimmt zu und verpflichtet sich, die Haftung für Schäden und alle damit verbundenen Kosten im Falle einer Beschädigung des Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen ohne Beanstandung zu übernehmen:


wenn Sie zum Unfallzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen und/oder schlafverzögernden Mitteln standen,
In Fällen, in denen die gesetzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten werden (was darauf hinweist, dass der Unfall aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung im Unfallbericht stattgefunden hat) und das Fahrzeug in irgendeiner Weise gegen die Verkehrsregeln verstoßen wird,
In Fällen, in denen die Verkehrsunfallmeldung (Vertragsmeldung, Polizei- oder Gendarmeriemeldung) nicht eingeht,
Verliert der Mieter nach Abschluss dieses Vertrages seine Fahrerlaubnis durch irgendwelche Mittel (z Fahrzeug. Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug trotz fehlender Vollmacht nicht zurückgibt,
Bei Schäden und/oder Unfällen, die durch den Einsatz von anderen Personen als dem Mieter und den im Mietvertrag als Zusatzfahrer bezeichneten Personen verursacht wurden,
Undersecretariat of Treasury and/or Insurance and Reinsurance Companies Association of Turkey im Rahmen von Änderungen der Rechtsvorschriften und einschlägigen Vorschriften, in Fällen, in denen die Schadenssumme nicht gemäß den allgemeinen Bedingungen der Versicherungspolice und/oder der Versicherung gezahlt wird Unternehmen leistet aus irgendeinem Grund keine Zahlung,
Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs gelten die allgemeinen Versicherungsregeln, und der Mieter verpflichtet sich, die Kosten des Fahrzeugs und andere Schäden im Voraus zu bezahlen, wenn die Versicherungsunternehmen nicht als Diebstahl gelten und nicht in den Versicherungsschutz einbezogen werden können und Versicherungen zahlen nicht.
Wenn der Mieter bei einem Unfall mit dem gemieteten Fahrzeug wegen Alkohol, Drogen, Verlassen der Unfallstelle oder wegen Nichteinhaltung der allgemeinen Verkehrsregeln bestraft wird, kann der Vermieter alle Arten von direkten und indirekten Schäden geltend machen, die durch den Unfall entstanden sind zusätzlich zur Miete vom Mieter.

Im Falle eines Unfalls innerhalb der Mietzeit des Mieters und der identifizierten Zusatzfahrer ist dieser verpflichtet, zur Wahrung der Interessen des Vermieters und der Versicherung folgende Maßnahmen zu ergreifen:


die größtmöglichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, die von ihm selbst, dem Fahrzeug und Dritten erwartet werden können,
Protokolle, Polizei- und/oder Gendarmerieberichte usw. Bereitstellung aller erforderlichen Verkehrsunfallberichte und -dokumente und Übermittlung an den Vermieter
Wenn möglich, sollten Kopien des Führerscheins, des Führerscheins und der Verkehrsordnung des anderen Vertragspartners angefertigt werden, wenn nicht, sollten die Dokumente vollständig ausgefüllt werden,
Fotografieren des Tatorts, wenn möglich,
Verständigung der nächstgelegenen Polizei oder Gendarmerie bei einem Unfall mit Sach-, Tötungs- oder Körperverletzung,
Dem Vermieter alle mit dem Unfall zusammenhängenden Unterlagen innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Eintritt des Unfalls zuzustellen.
     Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug geschlossen und verschlossen abzustellen, um alle Arten von Sicherheit zu gewährleisten. Um im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs von der Diebstahlversicherung zu profitieren; Er ist verpflichtet, durch Rückgabe des Führerscheins und Schlüssels nachzuweisen, dass er die erforderlichen Vorkehrungen getroffen und die erforderlichen Anträge bei den zuständigen Polizeibehörden gestellt hat. Andernfalls ist der Mieter verpflichtet, den aktuellen Kaufpreis des Fahrzeugs und sonstige Schäden in Fällen zu bezahlen, die nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind und nicht von der Versicherungsgesellschaft bezahlt werden.
     Behandlungskosten für Sachschäden an Dritten und Insassen im Fahrzeug sind auf die Grenzen der obligatorischen Verkehrsversicherung des Fahrzeugs beschränkt, alle Verantwortlichkeiten und Haftungen, die nicht von der Verkehrsversicherung gedeckt sind, liegen beim Mieter, und alle Schäden und Schäden, auf die zurückgegriffen werden kann Vermieter aufgrund des Eigentümer-/Betreibertitels auch an den Mieter, ohne dass es einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, die vom Mieter auf erstes schriftliches Verlangen des Vermieters unverzüglich erfüllt wird.
     Der Vermieter kann in keiner Weise für den Verlust, Diebstahl, Plagiat oder Beschädigung von Gegenständen verantwortlich gemacht werden, die vom Mieter mitgeführt oder im Fahrzeug zurückgelassen wurden. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Klagen, Anschuldigungen, Beschwerden und Schäden frei, die sich aus solchen Verlusten und/oder Schäden ergeben können, und verzichtet auf diese Rechte.
     Da der Vermieter das Fahrzeug nicht herstellt, kann er in keiner Weise für materielle und moralische Schäden und Verluste haftbar gemacht werden, die durch mechanische oder Herstellungsfehler des Fahrzeugs oder seiner Ersatzteile entstehen können. Die Parteien vereinbaren, dass die Verantwortung des Vermieters auf die bequeme Bereitstellung des Fahrzeugs und die Durchführung der erforderlichen Wartung ohne Unterbrechung beschränkt ist.
     Für den Fall, dass der Mieter einen Artikel dieses Vertrages nicht einhält, insbesondere wenn er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin liefert, stimmt der Vermieter zu und verpflichtet sich, dass der Vermieter berechtigt ist, das Fahrzeug unverzüglich zurückzunehmen, egal wo es ist und ohne dass eine Benachrichtigung, Warnung oder Gerichtsentscheidung erforderlich ist. Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden und Kosten, die bei der Rückholung des Fahrzeugs durch den Vermieter entstehen, auf Verlangen unverzüglich zu ersetzen. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen oder Gegenständen, die während der Bergung des Fahrzeugs im Fahrzeug gefunden wurden.
     Dem Mieter ist bekannt, dass die Nichtübergabe des Fahrzeugs trotz Ablauf der Vertragszeit eine Straftat im Sinne des Strafrechts darstellt und er bei Nutzung keinerlei Versicherungs-, Gewährleistungs- und Schadens- und Haftungsansprüche geltend machen kann das Fahrzeug außerhalb der Mietzeit und/oder der im Vertrag definierten Nutzer und/oder illegal fährt, akzeptiert und deklariert.
     Die Stempelsteuer und alle Arten von Kosten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.
     Die Parteien unterliegen im Falle von Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben können, den Büchern, Dokumenten, Erklärungen und allen Arten von Aufzeichnungen der Parteien, einschließlich Telefon-, Video-, Audio- und Computeraufzeichnungen, HMK m. 193 und hat akzeptiert und zugesagt, dass dies der endgültige und ausschließliche Beweis ist. Parallel dazu akzeptiert und verpflichtet sich der Mieter auch, auf alle Einreden, Einwendungen und „Eid auf ordnungsgemäße Buchführung des Vermieters“ gegenüber den vorgenannten im Voraus zu verzichten. Dieser Artikel hat den Charakter eines Beweisvertrages.

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